MUT:Zu-KOMMUNIKATION
Verfahren:
- Antragstellung an die WLO
- Grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung abwarten. Erst mit Erhalt dieser Bescheinigung ist der Maßnahmenbeginn zulässig.
- Bewilligung (sofern Antragsbedingungen erfüllt)
- Auszahlung (erst nach Nachweis des Vorhabens)
Weiterführende Informationen:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Programm und zur Antragstellung an Christine Gronemeyer von der WLO.
Informationen zu laufenden Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak von der Kämmerei des Landkreises Oldenburg, Tel. 04431 / 85 269, E-Mail:birgit.praciak@oldenburg-kreis.de.
Informationen der Kämmerei des Landkreises Oldenburg zu den Förderprogrammen finden Sie hier.